FAQ & DOWNLOADS
Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Ausbildung und das Studium bei der Polizei Baden-Württemberg.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
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Wie alt darf ich höchstens sein?
Für eine Einstellung zur Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst gilt das Höchstalter am Einstellungstag von 32 Jahren (d.h. das 33. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein).
Für eine Einstellung zum Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst gilt das Höchstalter am Einstellungstag von 33 Jahren (d.h. das 34 Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein).
Ausnahmen sind möglich. Weitere Informationen erhältst Du bei Deiner zuständigen Einstellungsberatung.
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Wie alt muss ich mindestens sein?
Hierzu ist der Termin Deiner voraussichtlichen Einstellung maßgeblich. Das Mindestalter an diesem Tag beträgt 16,5 Jahre.
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Muss ich Angaben über frühere Fahrverbote oder bereits eingestellte Ermittlungs- und Strafverfahren machen?
Ja! Falschangaben führen unweigerlich zur Ablehnung. Dies gilt vor und nach Abgabe der Bewerbung.
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Wann ist meine polizeiliche oder strafrechtliche Vorgeschichte ein Einstellungshindernis?
Ermittlungsverfahren und Verkehrsdelikte werden im Rahmen der Bewertung der charakterlichen Eignung geprüft. Für den Polizeiberuf werden besondere Anforderungen gestellt. Dies gilt sowohl für das angestrebte Dienst- und Treueverhältnis von Landesbeamten als auch für die Vereinbarkeit entsprechender Vorgänge mit dem Polizeiberuf. Entscheidend ist nicht in erster Linie der Ausgang eines Verfahrens, sondern das konkrete Verhalten zur Tatzeit. Verhaltensweisen, die durch Rücksichtslosigkeit, Gewaltbereitschaft, Aggression oder Unehrlichkeit geprägt sind, führen grundsätzlich zu einer Ablehnung. Ebenso ist eine Vorgeschichte im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum und -kriminalität grundsätzlich nicht mit dem Berufsbild einer Polizeibeamtin / eines Polizeibeamten vereinbar.
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Welches Zeugnis zählt als Bewerbungszeugnis?
Bewerben kannst Du Dich mit dem aktuellen Zeugnis, das Dir zum Zeitpunkt Deiner Bewerbung vorliegt.
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Welchen Bildungsabschluss benötige ich für eine Einstellung bei der Polizei?
Für eine Einstellung im mittleren Polizeivollzugsdienst benötigst Du mindestens einen mittleren Bildungsabschluss (beziehungsweise einen als gleichwertig anerkannten mittlerer Bildungsabschluss). Du kannst Dich aber auch mit einem höheren Bildungsabschluss bewerben (Abitur, Fachhochschulreife oder als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss).
Für eine Einstellung im gehobenen Polizeivollzugsdienst benötigst Du einen höheren Bildungsabschluss (Abitur, Fachhochschulreife oder als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss).
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Benötige ich für die Einstellung einen Führerschein?
Volljährige Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst haben am Einstellungstag die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnis Klasse B nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber, die am Einstellungstag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erbringen den Nachweis durch Vorlage einer Prüfbescheinigung für das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“.
Hast Du Dich für den mittleren Polizeivollzugsdienst beworben, bist aber am Einstellungstag noch nicht 17 Jahre alt, musst Du die Prüfbescheinigung für das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ spätestens zum Ende des achten Monats des Ausbildungsabschnitts „Basiskurs“ vorlegen.
Wenn Du Dich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben hast, aber am Einstellungstag noch nicht 17 Jahre alt bist, musst Du die Prüfbescheinigung für das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ spätestens zum Ende des sechsten Monats der Vorausbildung vorlegen.
Ausnahmen von der Vorlagefrist sind in begründeten Einzelfällen möglich und werden von der Einstellungsbehörde zunächst geprüft. Die Fahrerlaubnis der Klasse B benötigst Du aber in jedem Fall. -
Wie hoch sind die Anforderungen an meine Sehleistung?
Derzeit muss man vor dem vollendeten 20. Lebensjahr ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) noch über 50 % unkorrigierte Sehschärfe je Auge, ab dem vollendeten 20. Lebensjahr noch über 30 % unkorrigierte Sehschärfe ohne Sehhilfe je Auge verfügen. Eine Verbesserung der Sehleistung kann gegebenenfalls durch eine Augen-Laser-OP (Link zum Merkblatt PDF)erreicht werden.
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Was muss ich bei einer Augen-Laser-OP beachten?
Operative Maßnahmen zur Verbesserung der Sehleistung erfolgen auf eigene Kosten, eine Erstattung durch die Polizei Baden-Württemberg ist nicht möglich. Es werden ausschließlich Operationen nach dem LASEK-, PRK-LASEK-, Trans-PRK-, LASIK-, Femto-LASIK- und ReLEx-Smile-Verfahren anerkannt. Die Wartezeit nach erfolgter Operation nach einem der o.g. Verfahren beträgt sechs Monate.
Nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit muss das Operationsergebnis erneut begutachtet werden, indem du dich auf eigene Kosten an einer Universitäts-Augenklinik einer augenärztlichen Untersuchung unterziehst und ein Gutachten erstellen lässt. Dabei muss zweifelsfrei geklärt werden, ob es ggf. als Folge der Operation zwischenzeitlich zu Narbenbildungen im Bereich der Hornhaut gekommen ist und ob die Sehleistungen nun den Anforderungen der entsprechenden Polizeidienstvorschrift zur Bewertung der Polizeidiensttauglichkeit entsprechen.
Die Vorlage dieses Gutachtens ist eine sogenannte ärztliche Auflage. Das Gutachten musst du bis spätestens acht Wochen vor dem regulären Einstellungstermin dem Polizeiärztlichen Dienst vorlegen, der diese Auflage verfügt hat.
Bei einer Myopie (Kurzsichtigkeit) darf die Brechungsanomalie der Augen vor der Operation nicht über dem Wert von -5,0 Dioptrien und bei einer Hyperopie (Weitsichtigkeit) nicht über +3,0 Dioptrien liegen bzw. gelegen haben.
Weitere Informationen zum Thema Augen-Laser-OP findest Du auch im Informationsschreiben (PDF) zu geplanten oder bereits durchgeführten Laseroperationen. (Link zum Merkblatt PDF)
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Welche Regelungen gelten für Tätowierungen, Brandings oder ähnlichen Körperschmuck?
Tätowierungen, Brandings und ähnlicher Körperschmuck können bei der Polizei Baden-Württemberg erlaubt werden. Im Einstellungsverfahren trifft die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) die Entscheidung über die Erlaubnis einer Tätowierung. Für die Erlaubnis müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst gilt für alle Motive, dass sie inhaltlich nicht zu beanstanden sind und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen dürfen. Zudem dürfen keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, sexistischen oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive dargestellt werden. Weiterhin dürfen sie nicht nach dem Erscheinungsbild und der inhaltlichen Aussage im Einzelfall einen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken. Tätowierungen am Hals und im Gesicht sind nicht erlaubt.
Für die Erlaubnis einer Tätowierung wird zwischen sichtbaren und nichtsichtbaren sowie dezenten und nicht dezenten Tätowierungen unterschieden. Als nicht sichtbarer Bereich werden Körperstellen bezeichnet, die durch die Uniform bedeckt sind. Maßgeblich ist das Kurzarmhemd. Tätowierungen im nicht sichtbaren Bereich sind grundsätzlich erlaubt. Körperstellen, die nicht durch die Uniform bedeckt sind, werden als sichtbarer Bereich bezeichnet. Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen werden als dezent oder nicht dezent eingestuft. Während dezente Tätowierungen offen getragen werden können, sind nicht dezente Tätowierungen zu bedecken (beispielsweise durch Stulpen). An den Händen sind nur dezente Tätowierungen erlaubt.
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Was bedeutet "Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich" im Zusammenhang mit der Mindestkörpergröße?
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Körpergröße unter 160 cm (bis 150 cm) besteht die Möglichkeit an einem Testverfahren teilzunehmen, um die körperliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nachzuweisen.
Das Testverfahren findet außerhalb des Auswahlverfahrens und außerhalb der Auswahluntersuchung an einem separaten Termin beim Institutsbereich Personalgewinnung (IB PG) in Herrenberg statt.Es beinhaltet folgende Elemente:
• Überprüfung der Bedienung und Handhabung der Pistole
• Überprüfung der Bedienung und Handhabung der Maschinenpistole
• Überprüfung der Bedienung und Handhabung des Einsatzstocks
• Funktionales Tragen der SchutzausstattungWird ein Element im Testverfahren nicht bestanden, wird der Test beendet und gilt insgesamt als „nicht bestanden“.
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Wie alt darf ich höchstens sein?
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WIR BIETEN
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Wie sieht mein Verdienst während der Ausbildung/des Bachelorstudiums aus?
Dein monatlicher Verdienst als Anwärter/-in im mittleren Polizeivollzugsdienst:
- Jahr ca. 1.300,- EUR/netto
- Jahr ca. 1.350,- EUR/netto
- Jahr ca. 1.400,- EUR/netto
Dein monatlicher Verdienst als Anwärter/-in im gehobenen Polizeivollzugsdienst:
- Jahr ca. 1.400,- EUR/netto
- Jahr ca. 1.450,- EUR/netto
- Jahr ca. 1.500,- EUR/netto
Daneben wirst Du bei den Ausbildungsstandorten zu einem geringen Tagessatz verpflegt.
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Wie sieht mein Verdienst während der Ausbildung/des Bachelorstudiums aus?
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BERATUNG UND BEWERBUNG
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Hat man Nachteile, wenn man erst zum Ende der Bewerbungsfrist die Bewerbung abgibt?
Sofern Du Dich gegen Ende der Bewerbungsfrist bewirbst, musst Du eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf nehmen und etwas Geduld haben. Eine dringende Empfehlung: Bewirb Dich rechtzeitig, dann vermeidest Du unangenehme Wartezeiten oder gar einen verspäteten Einstellungstermin!
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Wo erhalte ich für meine Bewerbung die notwendigen Formulare?
Die Bewerbung erledigst Du ganz einfach online über unser Bewerbungsportal (Link zum Bewerbungsportal) Dort werden Dir alle Formulare und notwendige Unterlagen angezeigt.
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Wann muss meine Bewerbung vollständig sein?
Deine Bewerbung muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses im Bewerbungsportal abgeschlossen sein. Denke deshalb rechtzeitig daran, notwendige Unterlagen hochzuladen.
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Kann ich mich parallel für den mittleren und den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben?
Eine sogenannte Parallelbewerbung ist auf die Einstellungstermine März und Juli oder Juli und September des jeweiligen Einstellungsjahres möglich.
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Was beinhaltet eine komplette Bewerbung?
Im Bewerbungsportal werden Dir anhand der von Dir eingegebenen Grunddaten alle notwendigen Formulare angezeigt. Du erfährst dort außerdem, welche Unterlagen Du in das Bewerbungsportal hochladen musst.
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Hat man Nachteile, wenn man erst zum Ende der Bewerbungsfrist die Bewerbung abgibt?
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AUSWAHLTEST
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Wo findet der Auswahltest statt?
Der Auswahltest findet am Standort der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Herrenberg statt.
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Wie lange dauert der Auswahltest?
Der Auswahltest ist eintägig. Der Testtag beginnt um 8.30 Uhr und endet in der Regel spätestens um 15:30 Uhr.
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Was beinhaltet der Auswahltest?
Informationen zum Inhalt des Auswahltests gibt es hier (Link zum Infoblatt PDF)
Einen Erklärfilm zum Auswahltest gibt es hier (Link zum Erklärfilm auf YouTube)
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Wann und wie erhalte ich meine Einladung zum Auswahltest?
Dein persönliches Einladungsschreiben erhältst Du grundsätzlich zwei bis vier Wochen vor dem festgesetzten Termin. Die Einladung wird Dir per Mail zugesandt. Bitte stelle bei der Bewerbung sicher, dass Deine Mailadresse korrekt eingetragen ist und prüfe regelmäßig den Posteingang.
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Wann werde ich über das Testergebnis unterrichtet?
Am Ende des Auswahltests findet ein Abschlussgespräch statt. Hier wirst Du über Dein Testergebnis und den weiteren Verlauf informiert.
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In welchem Zeitraum finden Auswahltests statt?
Mit Ausnahme des Monats August finden ganzjährig Auswahltests statt.
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Erhalte ich bei einer Zusage einen Ausbildungsvertrag?
Nein. Wenn Du den Auswahltest erfolgreich absolviert hast, landest Du zunächst auf der Rangliste. Sofern der notwendige Testwert erreicht wurde, bekommst Du eine sogenannte Direktzusage. Diese Zusage steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der polizeiärztlichen Auswahluntersuchung. Wenn der Polizeiarzt in der Folge „grünes Licht gibt“ und Deine Bewerbungsunterlagen vollständig sind, erhältst Du eine verbindliche Zusage. In zeitlicher Nähe zum gewünschten Einstellungstermin erhältst Du letztendlich die sogenannte Einberufung. Zu diesem Zeitpunkt erfährst Du auch, an welchem Ausbildungsstandort Deine Ausbildung stattfindet. Am Tag der Einstellung wirst Du zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf ernannt. Beachte: Gravierende Verkehrsverstöße, sonstige Ermittlungsverfahren, gesundheitliche Probleme oder Operationen können der Einstellung entgegenstehen und zu jedem Zeitpunkt zur Rücknahme der Zusage führen!
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Wo findet der Auswahltest statt?
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ÄRTZLICHE UNTERSUCHUNG
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Wann findet die Auswahluntersuchung beim Polizeiärtzlichen Dienst statt?
Die ärztliche Auswahluntersuchung findet erst nach erfolgreichem Bestehen des schriftlichen Auswahltests statt. Den Termin für die ärztliche Untersuchung erhältst Du in der Regel schon beim Abschlussgespräch Deines Auswahltests.
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Wann findet die Auswahluntersuchung beim Polizeiärtzlichen Dienst statt?
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EINSTELLUNGSTAG
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Wie sieht mein erster Tag bei der Polizei Baden-Württemberg aus?
Nach der Begrüßung in Deiner Ausbildungsklasse geht es erst einmal zum Polizeiarzt. Bei der ärztlichen Kontrolluntersuchung wird auch ein Drogenscreening vorgenommen.
Anschließend wirst Du umfangreich belehrt und informiert, bevor Du zum Beamten oder zur Beamtin auf Widerruf ernannt wirst. Das entspricht dann einem „Ausbildungsvertrag“.
Zum Ende des Tages bekommst Du dann auch Deinen ersten Unterrichtsplan für die kommende Woche.
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Wie sieht mein erster Tag bei der Polizei Baden-Württemberg aus?
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AUSBILDUNG & STUDIUM
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Wie lange dauert die Ausbildung?
Mittlerer Polizeivollzugsdienst
Die Ausbildung dauert insgesamt 30 Monate und ist in fünf Ausbildungsabschnitte, bestehend aus Kursen und Praktika, untergliedert.
Gehobener Polizeivollzugsdienst
Das Bachelorstudium dauert insgesamt 45 Monate. Nach einer 9-monatigen Vorausbildung an einem der Ausbildungsstandorte folgt das eigentliche 36-monatige Studium an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen.
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Wo werde ich ausgebildet?
Die Ausbildung (mittlerer Polizeivollzugsdienst) oder Vorausbildung (gehobener Polizeivollzugsdienst) findet an den Standorten Biberach/Riß, Bruchsal, Herrenberg, Lahr und Wertheim statt. Abhängig von der Verfügbarkeit wird Dein Wunschort möglichst berücksichtigt.
Dein Praktikum absolvierst Du in der Regel bei dem Polizeirevier, das Deinem Wohnort bzw. Deinem Ausbildungsstandort am nächsten liegt
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Kann ich mich zu einem anderen Dienstort versetzen lassen?
Während der Ausbildung können solche Wünsche unter Berücksichtigung der Kapazität der jeweiligen Ausbildungsorte berücksichtigt werden.
Frühest möglicher Zeitpunkt hierfür ist nach Abschluss des Basiskurses. -
Was bedeutet "verwendungsorientiertes Studium"?
Im Rahmen des verwendungsorientierten Studiums erhältst Du frühzeitig die Möglichkeit, Dich für eine Karriere bei der Schutz- oder Kriminalpolizei zu entscheiden. Im Wechsel zwischen Theorie– und Praxiseinheiten wirst Du auf die Arbeit als Polizeioberkommissar/-in, bzw. Kriminaloberkommissar/-in vorbereitet.
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Für wen wird das verwendungsorientierte Studium angeboten?
Das verwendungsorientierte Studium ist ausschließlich für Direkteinsteiger (Polizeioberkommissaranwärterinnen und -anwärter) in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgesehen.
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Wann muss ich mich im verwendungsorientierten Studium für eine schutz- oder kriminalpolizeiliche Laufbahn entscheiden?
Die Bewerbung für eine kriminalpolizeiliche Laufbahn erfolgt nach Vorausbildung und Grundpraktikum zu Beginn des Grundstudiums. Das Auswahlverfahren soll bis Ende des Grundstudiums I (1. Semester) abgeschlossen sein. Erfolgt keine Bewerbung für die künftige Verwendung bei der Kriminalpolizei, bzw. hat das Auswahlverfahren keinen Erfolg, absolvierst Du den Bachelorstudiengang mit schutzpolizeilichen Schwerpunkten.
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Was bedeutet "Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen"?
Im Rahmen des verwendungsorientierten Studiums erhältst Du frühzeitig die Möglichkeit, Dich für eine Karriere bei der Schutz- oder Kriminalpolizei zu entscheiden. Hierbei wirst Du im Wechsel zwischen Theorie- und Praxiseinheiten auf die Arbeit als Polizeioberkommissar/-in bzw. Kriminaloberkommissar/-in vorbereitet.
Im neuen Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen kannst Du Dich künftig noch früher für diesen Schwerpunktbereich entscheiden.
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Für wen wird der Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen angeboten?
Das verwendungsorientierte Studium ist ausschließlich für Direkteinsteiger (Polizeioberkommissaranwärterinnen und –anwärter) in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgesehen.
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Wann kann ich mich für den Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen entscheiden?
Nach dem Grundpraktikum besteht die Möglichkeit, sich für den Studienzug IT-Ermittlungen/ IT-Auswertungen zu entscheiden.
Bereits im Grundstudium werden dann etwa acht Vorlesungsstunden in diesem Schwerpunktbereich unterrichtet. -
Was beinhaltet der Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen? Welche Zielrichtungen verfolgt der Studienzug?
In den Lehrveranstaltungen werden sowohl die technischen Grundlagen zur Entstehung digitaler Spuren und deren Verwertung bei Ermittlungen als auch die technischen Grundlagen für die Durchführung von Straftaten im Cyberbereich und deren Ermittlung behandelt.
Die genauen Inhalte können dem jeweiligen Curriculum des Studienjahrgangs entnommen werden.
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Welchen Dienstgrad erhalte ich mit erfolgreichem Abschluss des Studiums?
Absolventinnen und Absolventen werden zu Kriminaloberkommissarinnen bzw. Kriminaloberkommissaren ernannt.
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Wie erfolgt die Entscheidung für den Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen?
Grundsätzlich besteht für Polizeioberkommissaranwärterinnen und -anwärter die Möglichkeit, sich für diesen Studienzug zu entscheiden.
Bereits in der Vorausbildung kann man sein Interesse, diesen Studienzug zu belegen, bekunden.
Im Rahmen des Grundpraktikums erhält man dann u.a. die Möglichkeit bei der Kriminalpolizei im entsprechenden Dezernat erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld zu erlangen. Im Anschluss daran erfolgt eine Bewertung der Eignung für diesen Bereich.
Durch eine Präsentation in einer Auswahlkommission erfolgt dann die Qualifizierung für den Studienzug IT-Ermittlungen/ IT-Auswertungen. -
Wo kann ich nach dem Abschluss des Studienzugs Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen/ IT-Auswertungen arbeiten?
Im Studienzug Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen/ IT-Auswertungen erwirbst Du spezielle Kenntnisse die Dich besonders für die Bekämpfung von Cyberkriminalität qualifizieren. Das bedeutet aber nicht, dass Du später nur in diesem Bereich arbeiten darfst. Mit dem abgeschlossenen Studium kannst Du in allen Bereichen der Kriminalpolizei verwendet werden.
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Wie lange dauert die Ausbildung?
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KARRIERE
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Kann ich mich nach der Ausbildung direkt zu einem anderen Dienstzweig der Polizei bewerben?
Der Berufseinstieg nach der Ausbildung / dem Studium erfolgt grundsätzlich im Streifendienst der Polizei. Deine weitere Entwicklung hast Du selbst in der Hand. Mit guten Leistungen, speziellen Kenntnissen und großem Engagement stehen Dir die vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten in der Polizei offen.
Abhängig von verfügbaren Stellen kannst Du Dich also zum Ende der Ausbildung direkt zu einem anderen Dienstzweig der Polizei bewerben.
Nach fünf Jahren – ab Beginn der Ausbildung mittlerer Polizeivollzugsdienst – ist eine Bewerbung für einen Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst möglich. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind möglichst gute Leistungen in der Ausbildung sowie in den darauffolgenden Verwendungen.
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Kann man in Deutschland von einer Polizei zu einer anderen wechseln?
Ja, das ist möglich. Versetzungen erfolgen dabei aber grundsätzlich nur im wechselseitigen Tausch. Dahinter stehen Sicherheitsinteressen der Polizeien, die für einen Erhalt ihrer jeweiligen Personalstärke Sorge zu tragen haben. Ausnahmen kommen in Härtefällen in Frage, die immer im Einzelnen geprüft werden.
Wer zu einer anderen Polizei wechseln möchte, benötigt also eine passende Tauschperson. Neben dem klassischen 1:1-Tausch gibt es auch die Möglichkeit eines Ringtausches, der Wechsel erfolgt dann in einer Dreieckskonstellation.
Für die Suche nach Tauschpersonen werden durch die Gewerkschaften Tauschbörsen angeboten und es gibt kommerzielle Angebote im Internet. Im Landespolizeipräsidium BW gibt es außerdem eine Koordinierungsstelle für länderübergreifende Versetzungen, die eine sogenannte Vormerkliste führt, in der alle Kolleginnen und Kollegen, die einen Versetzungsantrag ohne Tauschperson gestellt haben, vermerkt sind. Je nach Bundesland sind die Listen unterschiedlich lang. Findet sich eine passende Tauschkonstellation, wird das Verfahren durch die Koordinierungsstelle eingeleitet.
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Kann ich mich für einen Aufstieg in den höheren Dienst bewerben?
Wenn Du im gehobenen Polizeivollzugsdienst entsprechend sehr gute Leistungen erbringst, kannst Du zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst vorgeschlagen werden.
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Kann ich mich nach der Ausbildung direkt zu einem anderen Dienstzweig der Polizei bewerben?
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SPORTLEISTUNGSNACHWEIS
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Wie weise ich meine sportliche Leistungsfähigkeit nach?
Deutsches Sportabzeichen als grundsätzliche Bewerbungsvoraussetzung
Der Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit ist von Bewerberinnen und Bewerbern grundsätzlich durch Vorlage der Urkunde, der Einzelprüfkarte (einfache Kopie genügt) oder des elektronischen Auszugs der erbrachten Leistungen über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, mindestens in Bronze, zu erbringen.
Das Sportabzeichen darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die erbrachten Leistungen müssen aus der Urkunde ersichtlich sein.Bei Urkunden, die keine Einzelleistung nachweisen ist zusätzlich die Einzelprüfkarte mit den bestätigten Einzelleistungen einzureichen.
Mindestleistungen
Ausdauer
Übung: 3.000 m-/800 m Lauf mind. „Silberleistung“ der jeweiligen Altersstufe
Kraft
Übung: freigestellt mind. „Bronzeleistung“ der jeweiligen Altersstufe
Schnelligkeit
Übung: 100m-Lauf mind. „Bronzeleistung“ der jeweiligen Altersstufe
Koordination
Übung: freigestellt mind. „Bronzeleistung“ der jeweiligen Altersstufe
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Wo und wie kann ich für die Bewerbung das Deutsche Sportabzeichen erwerben?
Das Deutsche Sportabzeichen kannst Du unter anderem bei einem Sportverein erwerben. Eine Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Die Prüfung zum Sportabzeichen erfolgt durch ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die zur Abnahme der Prüfung berechtigt sind.
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Was muss ich als Nachweis für das erworbene Deutsche Sportabzeichen meiner Bewerbung beilegen?
Der Nachweis kann mit einer sogenannten Sportabzeichen-Einzelprüfkarte oder einer Urkunde (beides auch in einfacher Kopie) oder einem elektronischen Auszug der erbrachten Leistungen zum Deutschen Sportabzeichen erfolgen.
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Wann kann ich für die Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg das Deutsche Sportabzeichen erwerben?
Prüfungen zum Erwerb des Sportabzeichens werden durch die Sportvereine in der Regel zu bestimmten Zeiten in bestimmten Monaten angeboten. Das kann sich von Verein zu Verein unterscheiden. Nimm bitte rechtzeitig – vor allem vor dem Ende der für Dich in Frage kommenden Bewerbungsfrist – Kontakt mit dem Sportverein auf, bei dem Du das Sportabzeichen erwerben möchtest und erkundige Dich, welche Termine angeboten werden, damit kein unnötiger Zeitdruck entsteht.
Die Polizei BW bietet im Rahmen der Veranstaltung „Startschuss EinsEinsNull“ ebenfalls ganzjährig Abnahmetermine an. Diese findest Du hier (Link)
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Für meine Bewerbung muss ich auch einen Schwimmleistungsnachweis erbringen. Wie kann ich das machen?
Als Schwimmleistungsnachweis musst Du eine Schwimmdistanz von 200 Metern in der vorgegebenen Mindestzeit absolvieren (Männer: 6:00 Minuten; Frauen: 6:40 Minuten). Die Dokumentation der Schwimmleistung erfolgt mit einem Formular durch Unterschrift einer abnahmeberechtigten Person sowie einem Stempel der Einrichtung dieser Person (Schule, Schwimmeinrichtung, Verein etc.).
Dieses Formular „Schwimmleistungsnachweis“ findest Du im Bewerbungsportal (Link zum Bewerbungsportal)
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Wie weise ich meine sportliche Leistungsfähigkeit nach?
Downloads
Hier findest Du Informationsmaterial und Medien rund um die Ausbildung und das Studium bei der Polizei Baden-Württemberg zum Download